Richtlinien
Richtlinien
Ihre Spende wird vorrangig für den von Ihnen ausgewählten Zweck verwendet. Es kann aber vorkommen, dass die Spenden höher ausfallen als benötigt, dass die Verwendung für den Zweck nicht nötig wird oder aus anderen Gründen die Verwendung für den gewählten Zweck nicht erfolgen kann.
Sollte ein solcher Fall vorliegen, so werden wir die Spenden zunächst für einen anderen ähnlichen Zweck verwenden. Wenn dies nicht möglich ist, suchen wir eine andere Verwendung. Auf jeden Fall wird die Spende im Rahmen der Hilfsprojekte und dem Vereinszweck verwendet, so dass Sie eine Spendenbescheinigung nach Maßgabe der Gemeinnützigkeit erhalten können.
Spendenbescheinigung für das Finanzamt (Für Spenden unter 300€ ist für das Finanzamt keine Spendenbescheinigung nötig. Es reicht ein Überweisungsbeleg oder Kontoauszug)
Bei der Zahlungsweise mit der Lastschrift kann es ca. 5-7 Werktage dauern bis wir diese erhalten.
Frage: Ist meine Spende zweckgebunden?
An einen festen Zweck gebundene Spenden erschweren es uns, das Geld dort einsetzen, wo es aus fachkundiger Sicht gerade am meisten benötigt wird. Zudem kann es vorkommen, dass ein bestimmtes Projekt, das ein Spender fördern möchte, bereits beauftragt und vollständig finanziert ist. Aus diesem Grund sind die an uns geleisteten Spenden nur dergestalt zweckgebunden, dass diese für eine bestimmte Kategorie von wohltätiger Arbeit in Einklang mit unserer Satzung eingesetzt werden.
Beispiel: Es wird für den Brunnenbau gespendet. Dann besteht die Zweckbindung der Spende darin, dass diese für den Bau irgendeines Brunnens, nicht jedoch für die Obdachlosenhilfe verwendet wird. Die Zweckbindung ist demgegenüber nicht dahingehend zu verstehen, dass ein Brunnen in einem bestimmten Ort in einem bestimmten Land mit der Spende gebaut wird.
Sollte ausnahmsweise kein Projekt der gleichen Kategorie zur Verfügung stehen, so wird die Spende nach pflichtgemäßen Ermessen für ein Projekt in einer möglichst ähnlichen Kategorie in Einklang mit unserer Satzung verwendet, wobei der Spender dann über die bei uns hinterlegten Kontaktdaten über die konkrete Mittelverwendung in Kenntnis gesetzt wird.
Bei der Projektarbeit kooperieren wir außerdem zum Teil mit anderen Hilfsorganisationen, die wir satzungsgemäß mit finanziellen Mitteln unterstützen können. Aus diesem Grund ist es möglich, dass eine Spende zur Vorhabenrealisierung an andere wohltätige Organisationen weitergeleitet werden. Das Verhältnis zwischen uns als Spendenempfänger und Spender ändert sich dadurch jedoch nicht, insbesondere erhält der Spender weiterhin von uns eine Spendenquittung.